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Teilnahmebedigungen und AGB

1. Voraussetzungen zur Teilnahme

Der Vertrag wird erst mit der erteilten IHK-Prüfungszulassung rechtsgültig.

Die IHK-Prüfungszulassung ist nur unter Einhaltung der aktuell geltenden IHK-Zulassungsvoraussetzungen möglich.

Der/die Teilnehmer/-in hat bis zur Zulassung keinen Rechtsanspruch auf die Ausbildung, kann aber, sofern der Lehrgang vorher startet, bereits am Unterricht teilnehmen.

2. Anmeldung und Gültigkeit

Für jeden Lehrgang ist ein Ausbildungsvertrag abzuschließen. Mit dem Ausbildungsvertrag erkennt der/die Teilnehmer/-in die Teilnahmebedingungen an.

3. Widerruf

Gemäß § 312g Abs. 1 BGB haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn sie einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben. Die Widerrufsfrist von Fernabsatzverträgen beträgt 14 Tage. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss, bei Warenlieferungen, wenn die Ware dem Verbraucher zugestellt wurde.

4. Rücktritt

Der/die Teilnehmer/-in hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Unterschrift des Vertrages ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form kostenfrei vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten.

Sofern der Veranstaltungsbeginn 6 Wochen oder später beginnt, kann der Vertrag bis 6 Wochen vor Beginn ohne Kosten storniert werden.

5. Lehrgangsgebühren, Leistungsinhalt und Fälligkeit

Die Lehrgangsgebühren bei Langzeitkursen (länger als 4 Wochen) sind binnen 4 Wochen nach Lehrgangsbeginn auf das angegebene Konto zu entrichten. Sofern der/die Teilnehmer/-in die Aufstiegsförderung nach BAföG in Anspruch nimmt, sind die Zahlungen fällig, sobald der/die Teilnehmer/-in die erste Auszahlung erhalten hat, spätestens jedoch 3 Monate nach Lehrgangsbeginn vollständig. Sofern die Förderung nicht innerhalb der Frist beim Vertragsnehmer eingeht, muss der Vertragsgeber umgehend informiert werden; es wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.

Bei Lehrgängen kürzer als 4 Wochen ist die Lehrgangsgebühr vor Lehrgangsbeginn fällig.

Für Lehrgänge, die länger als 3 Monate andauern, kann eine Ratenzahlung gewährt werden. Voraussetzung dafür ist die Einrichtung bzw. Erteilung eines SEPA-Lastschriftverfahrens mit Einzugsermächtigung durch die Aus- und Weiterbildungsstätte BildungsRiese – Ferenc Riese.

Für Ratenzahlungen gelten folgende Vereinbarungen:

  • Anzahl der Raten nicht mehr als die Lehrgangsdauer (kürzere Zeit nach Vereinbarung)
  • Höhe der Raten: Lehrgangsgebühren dividiert durch die Lehrgangsdauer in Monaten
  • Fälligkeit der Raten: bis zum 3. jeden Monats nach Lehrgangsbeginn
  • Die Ratenzahlung endet spätestens zum Lehrgangsende
  • Sind drei oder mehr Raten rückständig, erlischt die Vereinbarung zur Ratenzahlung, und die noch offene Prüfungsgebühr ist sofort fällig

Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung.

In den Lehrgangsgebühren sind folgende Leistungen enthalten:

  • Alle Unterrichtsstunden gemäß Prüfungsverordnungen zur Prüfungsvorbereitung
  • Fachliteratur (Eigentumsübergang erst nach vollständiger Zahlung)

Prüfungsgebühren sind direkt an die prüfende Stelle bzw. IHK zu entrichten und nicht Bestandteil des Vertrages.

6. Kündigung

Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer von weniger als 3 Monaten sind durch den/die Teilnehmer/-in nicht kündbar, ausgenommen Punkt 3.

Der Kunde bzw. die Kundin hat gesetzlich kein Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen. BildungsRiese – Ferenc Riese räumt dem Kunden/der Kundin hiermit jedoch ein freiwilliges Kündigungsrecht ein: Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer von mehr als 3 Monaten sind gemäß Punkt 4 (Rücktritt) kündbar. Lehrgänge, die bereits gestartet sind (gemäß Seminarvereinbarung oder mit vorherigem Start und Zugriff auf die Lernplattform), können immer nur zum nächsten Ausbildungsabschnitt gekündigt werden, mindestens jedoch mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende. Die erstattbaren Lehrgangsgebühren ergeben sich aus der Lehrgangsdauer geteilt durch die bereits absolvierten Monate. Darüber hinaus stehen dem Kunden/der Kundin sowie uns Rechte zur außerordentlichen Kündigung zu, insbesondere aus wichtigem Grund; die gesetzlich angeordneten Folgen bleiben für beide Parteien unberührt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Kunde/die Kundin weiterhin Rechte zur Vertragsbeendigung gemäß § 620 Abs. 4 i.V.m. §§ 327c, 327m und 327r Abs. 3 und 4 BGB.

Die Aus- und Weiterbildungsstätte BildungsRiese – Ferenc Riese kann den Vertrag fristlos kündigen, sofern der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nachkommt und diese nach wiederholter Aufforderung ausbleiben. Insbesondere gelten hier Punkt 5 und 9.

Kündigungen bedürfen stets der Schriftform und sind erst ab Eingang bei BildungsRiese – Ferenc Riese wirksam. Unsere Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

7. Recht auf Wiederholung

Der/die Teilnehmer/-in hat das Recht auf kostenfreie Wiederholung der Lehrgangselemente, sofern die Prüfungen absolviert wurden und dies eine Verlängerung aufgrund von Nichtbestehen verursacht. Sollte er/sie die Prüfung bis zu zweimal nicht bestehen, obliegt die Einstufung, in welchem Kurs wiederholt werden kann, der Aus- und Weiterbildungsstätte BildungsRiese – Ferenc Riese. Bei den Wiederholungsunterrichten handelt es sich um ausgewählte Unterrichtstage (bis zu 20 Unterrichtsstunden) zur Auffrischung der Inhalte. Eine Wiederholung des kompletten Kurses oder Unterrichtsfaches ist anteilig der Unterrichtsstunden gegenüber den aktuellen Lehrgangsgebühren mit Kosten verbunden. Sollte der/die Teilnehmer/-in auf eigenen Wunsch den Kurs wechseln und/oder Prüfungen verschieben, werden keine neuen Lehrmittel bzw. kein neuer Zugang zur Online-Plattform zur Verfügung gestellt.

Die zusätzlich entstehenden Prüfungsgebühren von externen Prüfstätten werden hierbei erneut durch den/die Teilnehmer/-in getragen.

Sollte der/die Teilnehmer/-in aus unbestimmten Gründen mehrfach nicht am Unterricht teilnehmen oder teilnehmen können, berechtigt dies nicht dazu, die verpassten Unterrichtseinheiten kostenfrei zu wiederholen oder Schadensersatz zu verlangen.

Sollte der/die Teilnehmer/-in aus wichtigen Gründen mehrfach nicht am Unterricht teilnehmen oder teilnehmen können, wird mit dem/der Teilnehmer/-in nach einer Lösung gesucht, um die benötigte Prüfungsreife zu erlangen, z. B. durch Besuch des nächsten Lehrgangs. Voraussetzung hierfür ist, die Aus- und Weiterbildungsstätte BildungsRiese – Ferenc Riese innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes schriftlich zu informieren.

Sofern der/die Teilnehmer/-in nachweislich mehr als 30 % der Unterrichtstage nicht anwesend war und/oder die Prüfung eigenmächtig verschoben hat, besteht kein Recht auf Wiederholung.

Ein Kurswechsel ist nicht ohne zusätzliche Kosten möglich, sofern bereits mehr als 1/3 der Lehrgangszeit vergangen ist; die Kosten werden anteilig der Stunden berechnet.

8. Lehrgangsangebot und Änderungen

BildungsRiese – Ferenc Riese bietet aufgrund des geschlossenen Ausbildungsvertrages Unterricht auf Basis der aktuellen Prüfungsverordnung des jeweiligen Lehrgangsziels an. BildungsRiese – Ferenc Riese behält sich Änderungen vor; das Lehrgangsziel darf hierbei jedoch nicht verändert werden. Soweit wesentliche Änderungen vor und während des Lehrgangs notwendig werden, sind diese dem/der Teilnehmer/-in schriftlich bekannt zu geben. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/-in das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Wechsel einer Lernmethode, Lerneinheit, eines Lernorts (innerhalb des Ortes) oder einer Lehrkraft stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

Plötzlicher Ausfall von Unterricht, z. B. durch Erkrankung von Dozenten, wird entweder am gleichen Tag durch eine andere Lehrkraft oder durch einen Ersatztermin ausgeglichen.

9. Pflichten des Teilnehmers

Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zu ordnungsgemäßem, respektvollem und sachlichem Verhalten gegenüber Lehrkräften, der Schulleitung und anderen Teilnehmern sowie dazu, den Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. Die für die Feststellung eventueller Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen; die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen sind einzuhalten. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und des Schulrechts zu beachten und Pflichten im Rahmen der Auftragsannahme für Dritte zu wahren. Regelmäßige Nichtteilnahme ist mitzuteilen und gegebenenfalls zu begründen. Informationen über andere Teilnehmende oder über andere Kurse dürfen aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden. Die Lerninhalte, die Struktur und die persönlichen Daten der Unterrichtenden aus den Unterrichten sowie aus unserer Lernplattform und unseren Skripten unterliegen dem Urheberrecht; eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung ist untersagt und wird rechtlich verfolgt. Ton- und Bildaufzeichnungen sind außer nach vorheriger Abstimmung untersagt. Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Regelungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. BildungsRiese – Ferenc Riese behält sich vor, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtungen geltend zu machen.

10. Haftung bei Unfällen und Diebstahl

BildungsRiese – Ferenc Riese haftet nicht bei Unfällen bzw. nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Verlust und Diebstahl eingebrachter Sachen haftet das Unternehmen nicht.

11. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

Stand: Wiesbaden 22.10.2025
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Revisionsstand: 17.112024