Teilnahmebedingungen / AGB´s

Teilnahmebedingungen / AGB´s

1. Voraussetzungen zur Teilnahme

Der Vertrag wird erst mit der erteilten IHK-Prüfungszulassung rechtsgültig.

Die IHK-Prüfungszulassung ist nur unter Einhaltung der aktuell geltenden IHK- Zulassungsvoraussetzungen möglich.

Der/die Teilnehmer/-in hat bis zur Zulassung keinen Rechtsanspruch auf die Ausbildung, kann aber sofern der Lehrgang vorher startet bereits am Unterricht teilnehmen.

2. Anmeldung und Gültigkeit

Für jeden Lehrgang ist ein Ausbildungsvertrag abzuschließen. Mit dem Ausbildungsvertrag erkennt der/die Teilnehmer/-in die Teilnahmebedingungen an.

3. Widerruf

Gemäß § 312g Abs. 1 BGB haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn sie einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben. Die Widerrufsfrist von Fernabsatzverträgen beträgt 14 Tage. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss, bei Warenlieferungen, wenn die Ware dem Verbraucher zugestellt wurde.

4. Rücktritt

Der/die Teilnehmer/-in hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Unterschrift des Vertrages ohne Angaben von Gründen in schriftlicher Form kostenfrei vom Ausbildungsvertrag zurücktreten.

Sofern der Veranstaltungsbeginn 6 Wochen oder später beginnt, kann der Vertrag bis 6 Wochen vor Beginn ohne Kosten storniert werden

5. Lehrgangsgebühren, Leistungsinhalt und Fälligkeit

Die Lehrgangsgebühren bei Langzeitkursen (länger als 4 Wochen) sind binnen 4 Wochen nach Lehrgangsbeginn auf das unten angegebene Konto zu entrichten. Sofern der/die Teilnehmer/-in die Aufstiegsförderung nach BAföG in Anspruch nimmt, sind die Zahlungen fällig sobald der/die Teilnehmer/-in die erste Auszahlung erhalten hat, jedoch spätestens 3 Monate nach Lehrgangsbeginn komplett (Sofern die Förderung nicht innerhalb der Frist nicht beim Vertragsnehmer eingeht, muss der Vertragsgeber umgehend informiert werden, es wird nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht).

Bei Lehrgängen kürzer als 4 Wochen ist die Lehrgangsgebühr vor Lehrgangsbeginn fällig.

Für Lehrgänge die länger als 3 Monate andauern kann eine Ratenzahlung gewährt werden. Voraussetzung dafür ist die Einrichtung / Erteilung eines SEPA-Lastschriftverfahrens mit Einzugsermächtigung durch die Aus- und Weiterbildungsstätte BildungsRiese – Ferenc Riese.

Folgende Vereinbarungen gelten für Ratenzahlungen:

  • Anzahl der Raten nicht mehr als Lehrgangsdauer (kürzere Zeit nach Vereinbarung)
  • Höhe der Raten: Lehrgangsgebühren dividiert durch die Lehrgangsdauer in Monaten
  • Fälligkeit der Raten: bis zum 3. jeden Monats nach Lehrgangsbeginn
  • die Ratenzahlung endet spätestens zum Lehrgangsende
  • Sind drei oder mehr Raten rückständig, erlischt die Vereinbarung zur Ratenzahlung
  • und die noch offene Prüfungsgebühr ist sofort fällig.
 

Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung.

In den Lehrgangsgebühren sind folgende Leistungen enthalten:

  • alle Unterrichtsstunden gemäß Prüfungsverordnungen zur Prüfungsvorbereitung
  • Fachliteratur (Eigentumsübergang erst nach vollständiger Zahlung gegeben)

 

Prüfungsgebühren sind direkt an die prüfende Stelle / IHK zu entrichten und nicht Bestandteil des Vertrages

6. Kündigung

Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer von weniger als 3 Monaten sind durch den/die Teilnehmer/-in nicht kündbar.

Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer von mehr als 3 Monaten sind gemäß Punkt 4 Rücktritt kündbar. Lehrgänge die länger als 3 Monate absolviert worden sind, können immer zum nächsten Ausbildungsabschnitt, mindestens jedoch mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, die erstattbaren Lehrgangsgebühren ergeben sich aus der Lehrgangsdauer geteilt durch die absolvierten Monate.

Die Aus- und Weiterbildungsstätte BildungsRiese – Ferenc Riese kann den Vertrag fristlos kündigen, sofern folgende Punkte vorliegen, der/die Teilnehmer/-in ist nach Punkt 4 der AGB´s im Zahlungsverzug gemäß dieser Vereinbarung.

Kündigungen bedürfen stets der Schriftform und sind erst ab Eingang bei BildungsRiese – Ferenc Riese wirksam. Unsere Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

7. Recht auf Wiederholung

Der/die Teilnehmer/-in hat das Recht auf kostenfreie Wiederholung der Lehrgangselemente, sofern die Prüfungen absolviert wurden und dies eine Verlängerung aufgrund von Nichtbestehen verursacht. Sollte er/sie die Prüfung bis zu zwei mal nicht bestehen, die Einstufung in welchem Kurs wiederholt werden kann, obliegt der Aus- und Weiterbildungsstätte BildungsRiese – Ferenc Riese. Bei den Wiederholungsunterrichten handelt es sich hierbei um ausgewählte Unterrichtstage (bis zu 20 Unterrichtsstunden) zur Auffrischung der Inhalte. Eine Wiederholung des kompletten Kurses oder Unterrichtsfaches ist Anteilig der Unterrichtsstunden gegenüber den aktuellen Lehrgangsgebühren mit Kosten verbunden. Sollte der/die Teilnehmer/-in auf eigenen Wunsch den Kurs wechseln und oder Prüfungen verschieben, werden keine neuen Lehrmittel / Zugang zur Online Plattform zur Verfügung gestellt.

Die zusätzlich entstehenden Prüfungsgebühren von externen Prüfstätten werden hierbei erneut durch den/die Teilnehmer/-in getragen.

Sollte der/die Teilnehmer/-in aus unbestimmten Gründen mehrfach nicht am Unterricht teilnehmen oder teilnehmen können, berechtigt dies nicht die verpassten Unterrichtseinheiten kostenfrei zu wiederholen oder Schadensersatz zu verlangen.

Sollte der/die Teilnehmer/-in aus wichtigen Gründen mehrfach nicht am Unterricht teilnehmen oder teilnehmen können, wird mit dem/der Teilnehmer/-in nach einer Lösung gesucht die benötigte Prüfungsreife zu erlangen z.B. Besuch des nächsten Lehrganges. Voraussetzung hierfür ist nach bekanntwerden des wichtigen Grundes die Aus- und Weiterbildungsstätte BildungsRiese – Ferenc Riese innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu informieren.

Sofern der Teilnehmer / die Teilnehmerin nachweislich mehr als 30% der Unterrichtstage nicht anwesend war und oder die Prüfung eigenmächtig verschoben hat, besteht kein Recht auf Wiederholung. Maßgeblich ist hierbei die Erfassung der Anwesenheit gemäß Anwesenheitsliste im Unterricht, stand Februar 2023 via Tablet.

Ein Kurswechsel ist nicht ohne zusätzliche Kosten möglich, sofern bereits mehr als 1/3 der Lehrgangszeit vergangen ist, die Kosten werden anteilig der Stunden berechnet.

8. Lehrgangsangebot, und Änderungen

Die BildungsRiese – Ferenc Riese bietet aufgrund des geschlossenen Ausbildungsvertrages Unterricht auf Basis der aktuellen Prüfungsverordnung des jeweiligen Lehrgangszieles an. BildungsRiese – Ferenc Riese behält sich Änderungen vor. Das Lehrgangsziel darf hierbei jedoch nicht verändert werden. Soweit wesentliche Änderungen vor und während des Lehrganges notwendig werden, sind diese dem/der Teilnehmer/in schriftlich bekannt zu geben. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer/in das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurück zu treten. Sowohl der Wechsel einer Lernmethode, Lerneinheit, Lernort (innerhalb des Ortes) oder dem Wechsel einer Lehrkraft stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.

Plötzlicher Ausfall von Unterrichten wie z.B. durch Erkrankung von Dozenten werden entweder am gleichen Tag durch eine andere Lehrkraft oder durch einen Ersatztermin ausgeglichen.

9. Pflichten des Teilnehmers

Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen durch die Schulleitung und deren beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der evtl.  Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und des Schulrechts zu beachten und Pflichten im Rahmen von Auftragsannahme für Dritte zu wahren. Teilnehmer/innen die nachhaltig gegen diese Regelungen verstoßen können vom Unterricht ausgeschlossen werden. BildungsRiese – Ferenc Riese bleibt es vorbehalten Schadenersatzansprüche wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach Punkt 8 geltend zu machen. Ton und Bildaufzeichnungen sind außer nach vorheriger Abstimmung untersagt.

10. Haftung bei Unfällen und Diebstahl

BildungsRiese – Ferenc Riese haftet nicht bei Unfällen bzw. nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unternehmen haftet nicht für Verlust und Diebstahl eingebrachter Sachen

11. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

Stand: Wiesbaden 01.10.2023